Zertifizierter Sachverständiger DIN EN ISO/IEC 17024
Zertifizierungen
- Immobilienwirt (DFI)
- Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
- Geprüfter Sachverständiger (BDSF)
- Gepr. Sachverständiger (Europ. Inst. für Berufsbildung - FIB)
- Zertifizierter Sachverständiger im Immobilien- und Grundstückswesen (EUCert 1-21-1032)
Die EUCert ist akkreditiert nach DIN EN/ISO17024 - DEKRA zertifizierter Sachverständiger D1, D2 für die Immobilienbewertung für Wohn- und einfache Gewerbeobjekte
Sinn der Zertifizierung
Mit der Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 wird die persönliche und fachliche Qualifikation als Sachverständiger nach-gewiesen, die den Auftraggebern Kompetenz und Sach-verstand auf hohem Niveau garantiert.
Die Qualifikation und Weiterbildung zertifizierter Personen wird regel-mäßig (gemäß der DIN EN ISO/IEC 17024) durch die Zertifizierungs-stelle überprüft.
Diese Akkreditierung berechtigt auch, vor Gericht zu arbeiten und gerichtsfeste Gutachten zu erstellen.
Gutachten – für jeden Anlass
Gutachten eignen sich für folgende Verwendungen:
- Ehescheidungen
- Erbauseinandersetzungen
- Zwangsversteigerungsverfahren
- Banken
- Gerichte
- Kaufpreisverhandlungen
- Schenkungen
- für viele weiteren amtlichen Verwendungen
Vollgutachten beim Kauf und Verkauf nach § 194 BauGB mit Hilfe der normierten Rechenverfahren der ImmoWertV
Eine objektive und marktgerechte Bewertung der Immobilie ist sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer sehr wichtig.
- Besichtigung der Immobilie und Prüfung des baulichen Zustandes
- Ermittlung evtl. bestehender Baumängeln und Bauschäden
- evtl. Feuchtigkeitsmessungen mit elektrischem Baufeuchtemessgerät in kritischen Bereichen
- Prüfung der vorhandenen Objektunterlagen und ggf. Vervollständigung
- Prüfung von grundstücksbezogenen Besonderheiten (bauliche Nutzung, Grundbuch-Eintragungen, usw.)
- Beratungen zu wertrelevanten Besonderheiten der Immobilie
- Stellungnahme zu allen Fragen des Auftraggebers
- Ermittlung eines angemessenen Kauf- bzw. Verkaufspreises durch ein "Einfache Wertermittlung", auf Wunsch auch im Rahmen eines Gutachtens nach §194 BauGB
Wir führen Immobilienbewertungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbe-Immobilien durch.
Wir können auch fast jedes andere Bauwerk bewerten, gern auch Sonder- und Sozialimmobilien.
Dazu zählen auch alle medizinischen Praxen, die vor einer Veränderung stehen. Bitte fragen Sie gerne an.
Je nach dem Objekt wird Ihre Immobilie im Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren bewertet.
In den meisten Fällen - wenn der Verwendungszweck des Objektes es zulässt - zur Verfahrenskontrolle auch mit zwei Verfahren.
Die Preise für Vollgutachten und zusätzliche Leistungen können Sie der Preisliste für Vollgutachten unter "Varianten & Kosten" entnehmen.
Bauschadengutachten
Wir stellen Bauschäden - soweit bei der Besichtigung ohne weitere Eingriffe in die Bausubstanz ersichtlich - fest und werden auch versuchen kalkulatorisch einen Wertansatz für die Behebung zu ermitteln.
Sollte dies nicht möglich sein, so werden wir Ihnen einen geeigneten Bauschadengutachter nachweisen, der dann speziell zu diesem oder diesen Schäden ein gesondertes Gutachten erstellt oder auf Wunsch nur eine Stellungnahme verfasst.
Dieses Ergebnis werden wir dann bezüglich der Kosten bei der Wertermittlung sachgerecht berücksichtigen.
Gutachten zum Nachweis des niederen Wertes oder der geringeren Restnutzungsdauer (RND)
Gutachten dieser Art erstellen wir nicht komplett selbst, sondern in Zusammenarbeit mit der Firma Sprengnetter, die dafür spezialisierte Ansätze erarbeitet hat.
Die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit fließen dann an geeigneter Stelle in das Gutachten ein.
Gerne können Sie ein derartiges Gutachten auch direkt bei der Firma Sprengnetter in Ahrweiler in Auftrag geben.